Hauptuntersuchung
Ein Neufahrzeug muss nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Danach ist die Überprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen einer der 4 Prüforganisationen alle 24 Monate fällig.
Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung ein fester Bestandteil der HU, sodass diese im Regelfall ebenfalls zwei Jahre ihre Gültigkeit behält.
Die Abgasuntersuchung ist vor der Hauptuntersuchung durchzuführen, da die Hauptuntersuchung nur dann erfolgen darf, wenn die Abgasprüfung bestanden wurde.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, deren HU in den Zeitraum außerhalb der Saison fällt, können im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
ASW ist TÜV Nord - Stützpunkt
Wer kennt das nicht? Die Hauptuntersuchung ist fällig und an der Prüfstelle der ausgewählten Prüforganisation stehen lange Schlangen von Fahrzeugen, die auf ihre Hauptuntersuchung warten. Auch für Sie wäre also Wartezeit angesagt. Nicht bei uns. ASW ist TÜV Nord-Stützpunkt und die Prüfungen des Sachverständigen finden in unserem Haus statt.
Auf Wunsch führt ASW vor der Hauptuntersuchung eine Sichtprüfung des Fahrzeuges durch, bei der grobe Mängel entdeckt werden können, die zu einem Nichtbestehen der Hauptuntersuchung führen würden. Sie entscheiden dann, ob wir den Mangel beseitigen und das Fahrzeug im Anschluss zur HU vorführen sollen. Die Gebühr für die Hauptuntersuchung ist nicht teurer als an der Prüfstelle des TÜV Nord.
Was passiert, wenn die Frist überzogen wird?
Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich die Fristen einzuhalten.
Wer die Frist für die HU überzieht muss mit folgendem rechnen:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge):
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Mehr als zwei Monate: 15 Euro
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Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
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Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg